Im Gespräch: "Stand der Technik" bei DSGVO & Datensicherheit
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verlangt, dass personenbezogene Daten umfassend geschützt werden. Dies soll durch verschiedene technische Maßnahmen geschehen, die ein angemessenes Schutzniveau für die jeweilige Datenverarbeitung sicherstellen sollen. Konkret sind hierbei Maßnahmen zum Schutz der Daten vor Missbrauch, Verfälschung, Verlust und unberechtigtem Zugriff gemeint.
Diese Maßnahmen sollen dem "Stand der Technik" entsprechen!
Diese schwammige Formulierung bietet Raum für Interpretation und sorgt durchaus für Verwirrung.
Im Gespräch mit einem Fachanwalt für IT-Recht wird Karl Fröhlich, Chefredakteur von speicherguide.de, etwas festen Grund unter den mitunter schwammigen Begriff zu bringen.
Vorkenntnisse
Grundkenntnisse in Datenschutz und Datensicherheit
Lernziele
* Wir erklären, wie der Begriff "Stand der Technik" zu verstehen ist und worauf IT-Manager dabei achten sollten.
* Außerdem zeigen wir auf, warum diese unklare Formulierung durchaus sinnvoll ist.